Corporate Social Responsibility Directive (CSRD)
Wie Sie die neue Berichtspflicht der EU managen
Der Weg zur CSRD-Konformität ist für viele Unternehmen eine lange Reise, mit der nicht früh genug begonnen werden kann.
Mit den künftigen Berichtsplichten will die EU einen Beitrag zum Übergang in ein vollständig nachhaltiges und inklusives Wirtschafts- und Finanzsystem leisten, das im Einklang mit dem europäischen Green Deal und den UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs) steht.
CSRD Hintergrund
Im November 2022 haben das Europäische Parlament und der Europäische Rat die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verabschiedet.
Die CSRD vereinheitlicht die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU und ersetzt in Deutschland das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) in Österreich das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG)
Details zur Berichtpflicht sind in den ESRS (European Sustainability Reporting Standards) geregelt und beinhaltet u.a. Vorgaben an die Berichtsinhalte, die Unternehmen künftig im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsberichte offenlegen müssen.
Inhaltlich müssen qualitative, quantitative, zukunftsorientierte und vergangenheitsorientierte Informationen, auch über die Wertschöpfungskette, über kurz- mittel- und langfristige Zeithorizonte berichtet werden.
Die bereitgestellten Informationen unterliegen der sog. doppelten Wesentlichkeit, d.h. Unternehmen müssten sowohl darüber berichten, wie sich verschiedene Nachhaltigkeitsaspekte auf das Unternehmen auswirken, als auch über die Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit auf die Umwelt und die Gesellschaft.
Drei Inhaltsebenen
Berichtsvorgaben beinhalten drei inhaltliche Ebenen.
- Übergreifende Standards (cross-cutting standards),
allgemeine Konzepte und Grundsätze für die Erstellung von Nachhaltigkeitserklärungen und übergreifende Informationen - Thematische Standards (topical standards),
für jeweils ein konkret Nachhaltigkeitsthema, d.h. Informationspflicht in Bezug auf nachhaltigkeitsbezogene Impacts, Risiken und Chancen, die für alle Unternehmen unabhängig von bestimmten Branchen als wesentlich angesehen werden. - Branchenspezifische Standards (sector-specific standards),
die Informationen zu nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen abdecken, die für alle Unternehmen einer bestimmten Branche als wesentlich angesehen werden
Doppelte Wesentlichkeit berücksichtigt Impact und finanzielle Auswirkungen
Neu im europäischen Nachhaltigkeitsstandard ist die Anforderung an die doppelte Wesentlichkeit. Und das in zweifacher Hinsicht. Einerseits soll die Auswirkung auf die Stakeholder (Impact) identifiziert und berichtet werden, andererseits geht es um die finanziellen Auswirkungen, d.h. Wirkungen auf die Leistungsfähigkeit oder relevante Geldflüsse im Unternehmen. Die Impact-Betrachtung bezieht sich auf die Fähigkeit des Unternehmens, Bedürfnisse ihrer Stakeholder zu erfüllen (positiver Impact) oder Schäden zu vermeiden und vorzubeugen (negative Auswirkungen).
Zusätzlich ist geregelt, wer die relevanten Stakeholder sind: Einzelpersonen oder Gruppen, die von der Tätigkeit des Unternehmens und seiner Wertschöpfungskette positiv oder negativ betroffen sind oder betroffen sein könnten.
Wie kann die doppelte Wesentlichkeit identifiziert werden?
Es geht um die Bewertung des Nachhaltigkeitsaspekts entweder aus der Perspektive des Impacts oder aus der finanziellen perspektive oder auch beiden Perspektiven. Impact-Wesentlichkeit und finanziellen Wesentlichkeit sind miteinander verwoben. Die Wechselwirkungen zwischen den beiden Perspektiven sollen bei der Beurteilung der Wesentlichkeit bzw. der Identifikation der wesentlichen Aspekte berücksichtigt werden.
Impact Wesentlichkeit
Ein Nachhaltigkeitsaspekt ist als wesentlich einzustufen, wenn tatsächliche oder potenziell signifikante kurz-, mittel- oder langfristige Impacts des Unternehmens auf die Umwelt oder die Gesellschaft verbunden sind. Dazu gehören Impacts, die das Unternehmen durch seine Tätigkeit bzw. seine Produkte oder Dienstleistungen direkt verursacht oder zu denen es beigetragen hat, sowie Impacts von vor- oder nachgelagerten Wertschöpfungsketten.
Bestimmung der Impacts in vier Stufen
- Verständnis erlangen über die Impacts durch die geschäftliche Aktivitäten im Zusammenhang mit den Stakeholdergruppen und relevante Fragen stellen.
- Identifizierung der tatsächlichen und potenziellen Impacts, sowohl positiver und negativer Art durch Einbeziehung der relevanten Interessensgruppen.
- Bewertung der Wesentlichkeit der tatsächlichen und potenziellen Impacts.
- Festlegung von Indikatoren, um zu bestimmen, welche Kennzahlen in der Nachhaltigkeitserklärung offengelegt werden müssen.
Bewertung der Impacts
Bei tatsächlichen negativen Impacts basiert die Wesentlichkeit auf der Schwere der Auswirkung,
Bei potenziellen negativen Impacts auf der Schwere und Wahrscheinlichkeit der Auswirkung.
Der Schweregrad basiert auf: a) dem Ausmaß (scale); b) der Tragweite (scope); und c) der Unabänderlichkeit des Impacts.
Bei positiven Impacts aller Art richtet sich die Wesentlichkeit
a) bei tatsächlichen Impacts nach dem Ausmaß und der Tragweite des Impacts; und
b) bei potenziellen Impacts nach dem Ausmaß, der Tragweite und der Wahrscheinlichkeit des Impacts.
Finanzielle Wesentlichkeit
Ein Nachhaltigkeitsaspekt ist aus finanzieller Sicht wesentlich, wenn es finanzielle Auswirkungen auf das Unternehmen auslöst oder auslösen kann, d.h. er kann oder kann wahrscheinlich wesentliche Risiken oder Chancen bewirken, die kurz-, mittel- oder langfristig die zukünftigen Cashflows, die Entwicklung, die Leistungserstellung oder die Kostensituation oder Zugang zu Finanzmittel beeinflusst. Risiken und Chancen werden aus der Sicht von vergangene oder zukünftigen Ereignissen beurteilt. Sie stehen im Zusammenhang mit a) Vermögenswerten und Schulden oder b) Faktoren, die zur Generierung von Cashflow oder zur Unternehmensentwicklung beitragen
Zeithorizont
Der Berichtszeitraum der Nachhaltigkeitserklärung ist entsprechend dem Jahresabschluss zu wählen. Es sind vergangenheitsorientierte und zukunftsorientierte Informationen miteinander zu verknüpfen, um ein Gesamtbild der Lage darzustellen.
Welche Unternehmen berichten müssen?
Die EU-Vorschriften gelten für alle großen Unternehmen und für alle an geregelten Märkten notierten Unternehmen (mit Ausnahme von börsennotierten Kleinstunternehmen). „Großes Unternehmen“ ist ein gesetzlich definierter Begriff und bezeichnet eine Einheit, die mindestens zwei der folgenden Kriterien überschreitet:
– Nettoumsatz von 40 Millionen Euro
– Bilanzsumme von 20 Millionen Euro
– 250 Beschäftigte im Durchschnitt des Geschäftsjahrs
Für Unternehmen, die bereits von der zuvor geltenden NFRD betroffen sind, ist die Anwendung ab 2024 vorgesehen; für Unternehmen, die derzeit nicht unter die Berichtspflichten fallen, ab 2025. Die Vorschriften gelten auch für börsennotierte KMU, wobei ihre besonderen Bedürfnisse berücksichtigt werden. Sie haben bis zum 1. 1. 2026 Zeit, die Berichtspflichten zu erfüllen. Während eines Übergangszeitraums ist für KMU ein Opt-out möglich, was bedeutet, dass sie bis 2028 von der Anwendung der Richtlinie ausgenommen sind.
Dennoch ist klar, dass größere Unternehmen im Rahmen ihrer Berichterstattung Informationen auch von ihren Zulieferern einholen müssen. Zumindest ein Teil der Berichtspflichten trifft damit indirekt auch kleinere Unternehmen schon zu einem früheren Zeitpunkt. Hier gilt es zwei Faktoren besonders zu beachten:
- Die Bestimmung der Wesentlichkeit ist kein triviales Unterfangen. Während größere Unternehmen damit in vielen Fällen schon vertraut sind, ist das für die meisten KMU völliges Neuland.
- Die Auswahl der relevanten Indikatoren muss sich an bereits vorhandenen Kenngrößen im Unternehmen orientieren, damit die Berichterstellung nicht zu massiven Mehraufwänden führt.
Sie können gar nicht früh genug anfangen, eine Wesentlichkeitsanalyse durchzuführen und CSRD Gaps herauszufinden. Eine ersten Fahrplan zu erstellen ist jetzt schon möglich.